Dienstleistung

Bau und Umbau mit WIR und der RTG Finanz AG

Das Bauwesen und das Baugewerbe sind das eigentliche „Kerngeschäft“ des WIR-Verrechnungssystems. Damit das WIR-Geld in Umlauf kommt, müssen die WIR-Teilnehmer mit WIR-Krediten versorgt werden. Diese werden in der Regel in Form von Hypotheken und Baukrediten gewährt, welche somit direkt ins Baugewerbe fliessen. Aufgrund des harten Wettbewerbs haben sich die Bauhandwerker und ihre Zulieferer darauf eingestellt und sich dem WIR-Wirtschaftsring angeschlossen.

Demzufolge ist das Thema WIR bei einer allfälligen Preisabschlagsrunde, in der sich der Bauherr zwischen mehreren Offertenstellern für einen Auftragsempfänger entscheiden muss, oftmals ein sehr erfolgreiches Argument. Denn über den Preis muss nicht mehr verhandelt werden; es wird lediglich besprochen, wieviel davon in WIR bezahlt werden kann.
Verfügt der Bauherr über kein WIR-Guthaben, so kann er die Dienstleistungen der RTG Finanz AG in Anspruch nehmen, welche den jeweils gewünschten WIR-Betrag – mit einem nicht unbedeutendem „Einschlag“ – für ihn organisiert. Die Baukosten-Reduktion ist nominell auf den Bauabrechnungen nicht zu erkennen. Da der WIR-Anteil jedoch mit Abschlag erstanden wurde, hat man beim Bauen – Dank der RTG Finanz AG und WIR – beträchtlich eingespart.

Natürlich kann die RTG Finanz AG ihre Dienste nur gewähren, indem sie ihrerseits den WIR-Teilnehmern – welche WIR zwar entgegennehmen, diese jedoch für ihre eigenen Zwecke nicht nutzen, – dringend benötigtes Bargeld zur Verfügung stellt. Die RTG Finanz AG kommt somit beiden Parteien – den Käufern und Verkäufern von WIR – hilfreich entgegen. Die RTG Finanz AG führt das WIR-Geld vom Ort des Ueberflusses an den des Mangels und stellt somit den Umlauf des WIR-Geldes sicher, welches ansonsten ungenutzt bleiben würde. Aufgrund dessen übernimmt die RTG Finanz AG eine elementare Aufgabe des Marktes, die die WIR-Zentrale in Basel nicht erbringen kann, da es um Verrechnungsgelder geht, welches keinen Anspruch auf Auszahlung in Landeswährung haben.

Gemäss Statuten der WIR-Bank ist den Teilnehmern der An- und Verkauf von WIR-Guthaben untersagt. Dennoch liegt die von der RTG Finanz AG ausgeübte Funktion durchaus im Interesse der WIR-Genossenschaft, da deren Teilnehmern dadurch ein vermehrter Verkaufsumsatz beschert wird, was auch dem Grundsatz des WIR-Geldes entspricht. Dessen Erfinder – Silvio Gsell – wollte damit ein Zahlungsmittel schaffen, welches nicht zur Kapitalanhäufung, sondern zur Zirkulation innerhalb des Teilnehmerkreises dienen sollte.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Tag und viel Spass beim Bauen. Wir sind gerne für Sie da!

Publikation: Baublatt und diverse Zeitungen