Bau und Umbau mit WIR-Guthaben und der RTG Finanz AG

WIR und Bauwesen – eine starke Verbindung

Das Bauwesen und das Baugewerbe gehören zum Herzstück des WIR-Verrechnungssystems. Damit WIR-Guthaben sinnvoll eingesetzt werden können, müssen WIR-Teilnehmer mit Krediten versorgt werden – meist in Form von Hypotheken oder Baukrediten. Diese fließen direkt ins Baugewerbe und stärken dort die Liquidität.

Aufgrund des intensiven Wettbewerbs haben sich viele Bauunternehmen und deren Zulieferer längst auf das WIR-System eingestellt und sind dem WIR-Wirtschaftsring beigetreten.

Ein starkes Argument bei der Offerte

Gerade bei Preisverhandlungen kann WIR-Guthaben den entscheidenden Vorteil bringen. Statt am Preis zu feilschen, wird einfach geklärt, welcher Anteil der Rechnung in WIR-Betrag beglichen werden kann.

Und falls der Bauherr selbst kein WIR-Guthaben besitzt? Kein Problem. In diesem Fall unterstützt die RTG Finanz AG – sie organisiert den gewünschten WIR-Betrag, gegen einen marktüblichen Abschlag.

WIR-Guthaben nutzen, Kosten sparen

Da der WIR-Anteil mit Abschlag erworben wurde, ist die Ersparnis zwar nicht direkt auf der Bauabrechnung sichtbar – aber sie ist real. So können Sie dank RTG Finanz AG und WIR-Guthaben beim Bauen bares Geld sparen.

Liquidität schaffen – für Käufer und Verkäufer

Die RTG Finanz AG stellt sicher, dass auch jene WIR-Teilnehmer, die keine Verwendung für ihre Guthaben haben, davon profitieren: Sie erhalten benötigtes Bargeld – und andere wiederum erhalten das WIR-Guthaben, das sie für ihr Projekt brauchen.

Kurz gesagt: RTG bringt WIR-Guthaben von dort, wo es im Überfluss vorhanden ist, dorthin, wo es gebraucht wird. So bleibt es im Umlauf und entfaltet seinen Nutzen.

Damit übernimmt die RTG Finanz AG eine essenzielle Rolle im WIR-Markt, denn es handelt sich um Verrechnungsgeld, das keinen Anspruch auf Auszahlung in Landeswährung hat.

Verlässlich, reguliert und im Markt verankert

Die RTG Finanz AG ist Mitglied der SRO PolyReg – einer vom Bund anerkannten Selbstregulierungsorganisation gemäß Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes (GwG). Die SRO PolyReg beaufsichtigt ihre Vereinsmitglieder, die als Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG tätig sind. Damit ist sichergestellt, dass alle unsere Dienstleistungen höchsten gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Eine unverzichtbare Rolle im WIR-Markt

Die Rolle der RTG Finanz AG liegt klar im Interesse der WIR-Gemeinschaft: Sie sorgt für mehr Umsatz bei den Teilnehmern – und das entspricht ganz dem Gedanken hinter dem WIR-System.

Sie bauen. Wir unterstützen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Projekt – und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite!